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Unterweisung "im Selbststudium gelesen" — reicht das im Sicherheitsdienst?

Unterweisung, Einweisung, Dienstanweisung – was Sie da eigentlich unterschreiben Warum „im Selbststudium gelesen“ oft nicht genügt – und wer die Unterweisung schuldet Ihr Arbeitgeber legt Ihnen ein Blatt vor. Oben steht „Unterweisung“. Unten, bei Ihrer Unterschrift, steht: „im Selbststudium gelesen“. Eine Person, die unterwiesen hat, ist nicht genannt. Ist das in Ordnung? Die kurze Antwort: Es kommt darauf an, was das Blatt wirklich ist. Denn hinter drei ähnlich klingenden Wörtern stehen drei verschiedene Dinge. Dieser Beitrag erklärt den Unterschied. Er zeigt, wo eine Unterschrift genügt – und wo nicht.