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Arbeitsvertrag im Sicherheitsdienst: schriftlich Pflicht oder Kür?

Arbeitsvertrag im Sicherheitsdienst: schriftlich Pflicht oder Kür? Warum in unserer Branche das Papier zählt – und was drinstehen sollte. Die typische Situation Sie fangen bei einem neuen Objekt an. Der Chef sagt Ihnen mündlich die Schicht, den Lohn, den Einsatzort. „Vertrag kommt später.“ Oder Sie bekommen eine E-Mail mit einem PDF. Ist das gültig? Reicht das? Und was passiert, wenn später Streit über Ihren Lohn oder Ihre Kündigungsfrist entsteht? Zwei Dinge, die oft verwechselt werden Es gibt zwei getrennte Fragen. Das ist wichtig, sonst versteht man die Rechtslage falsch.