Dienstplanänderungen im Sicherheitsdienst.
Kurzfristig einspringen und der Dienstplan: Wie verbindlich ist der Monatsplan? Was gilt, wenn der Arbeitgeber den fertigen Dienstplan kurzfristig umwirft – und wann Sie „Nein" sagen dürfen Im Sicherheitsdienst ist das Alltag. Der Monatsdienstplan hängt aus. Sie haben Ihre freien Tage eingeplant. Dann klingelt am Mittwoch das Telefon: Ein Kollege ist krank, Sie sollen am Freitag eine andere Schicht übernehmen – etwa Spätdienst statt Frühdienst. Oder Sie sollen an einem Tag einspringen, an dem Sie eigentlich frei hätten. Darf der Arbeitgeber das? Und müssen Sie mitmachen? Die kurze Antwort: Es kommt darauf an. Auf Ihren Vertrag, auf den Tarifvertrag und darauf, wie kurzfristig die Änderung kommt. Dieser Beitrag erklärt, wo die Grenzen liegen.